Immer frisch: Aktuelles von den Wasserwerken Zwickau.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
So begann die Kundenbefragung in der Jahresverbrauchsabrechnung 2008.
Die Wasserwerke Zwickau wollten wissen, ob die derzeitige Zahlweise, das heißt fünf Abschläge jeweils zum 15. März, 15. Mai, 15. Juli, 15. September und 15. November beibehalten werden soll oder eine monatliche Zahlung von unseren Kunden bevorzugt wird.
Warum werden überhaupt Abschläge auf Trink- und Abwasserleistungen erhoben?
Ein Versorgungsunternehmen erhebt auf Leistungen, wie z. B. Trinkwasser-, Strom- oder Gasversorgung, Abschläge, weil es sich hierbei um wiederkehrende Leistungen handelt, die sich regelmäßig auf das gesamte Jahr erstrecken. Es entsteht zwischen Versorgungsunternehmen und Kunde ein sogenannter Bezugsvertrag.
In den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) – gültig in der gesamten Bundesrepublik – ist im § 25 Abschlagszahlungen Folgendes geregelt:
„(1) Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann das Versorgungsunternehmen für die nach der letzten Abrechnung verbrauchte Wassermenge Abschlagszahlungen verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen […].“
Wir freuen uns, dass sich fast die Hälfte unserer Kunden an der Meinungsumfrage beteiligt hat. Die Auswertung hat gezeigt:
72 % sind mit dem derzeitigen Modus von 5 Abschlägen einverstanden
28 % wünschen die Änderung auf monatliche Zahlung
Das ist ein eindeutiges Ergebnis.
Die Wasserwerke Zwickau werden die Termine für Abschlagszahlungen wie bisher beibehalten.
Ihre Wasserwerke Zwickau
28.04.2009