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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Trinkwasserhausanschlüsse
Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 07.04.2009 ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom April 2008 und die Anerkennung durch den Bundesfinanzhof vom 08.10.2008 nunmehr verbindlich geregelt.
Danach sind alle zukünftigen Leistungen am Trinkwasserhausanschluss wie Neuherstellung, Reparatur – einschließlich eventueller Baukostenzuschüsse – dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterworfen, wenn die Leistungen von dem zuständigen Wasserlieferungsunternehmen erbracht werden. Damit findet ein Rechtsstreit, der seit dem Jahr 2000 durch alle Instanzen geführt wurde, seinen Abschluss.
Das Bundesministerium der Finanzen regelt dabei eindeutig die zukünftige Verfahrensweise, lässt die Rückwirkung jedoch offen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Korrektur gibt es nicht. Die Wasserwerke Zwickau GmbH hat sich im Sinne ihrer Kunden dazu entschieden, auch für zurückliegende Rechnungen (bis August 2000) auf Antrag des Kunden eine Korrektur der Umsatzsteuer vorzunehmen. Zu viel gezahlte Steuern werden zurückgezahlt. Der entsprechende Steuerausgleich wird von den Wasserwerken Zwickau vermittelnd übernommen und mit den Finanzbehörden gegengerechnet. Die entstehenden Bearbeitungskosten trägt das Unternehmen für unsere Kunden.
Um die Korrektur der Umsatzsteuer jedoch vornehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.
Wir benötigen neben dem Rechnungsempfänger auch die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum. Die Vorlage der Originalrechnung ist nicht erforderlich. Zur Vereinfachung haben wir auf unserer Internetseite ein Antragsformular veröffentlicht, das unseren Kunden die Antragstellung erleichtern soll, erläutert Geschäftsführer Jürgen Schleier.
Die eingehenden Anträge werden wir in den nächsten Wochen und Monaten kontinuierlich abarbeiten und bitten bereits jetzt um Verständnis für eventuell längere Bearbeitungszeiten, da diese Aufgabe von unseren Mitarbeitern zusätzlich erfüllt werden muss.
Das Formular erhalten Sie unter dem unten stehenden Link oder unter www.wasserwerke-zwickau.de/kundenservice/formulare.
Ihre Wasserwerke Zwickau
15.05.2009